AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Corona Test Station
Die Covid19Center Teststation ist eine von der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung zertifizierte „Test To Go Station“, die neben den, durch die Regelungen der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums benannten, kostenfreien Bürgertests auf den Nachweis der Infektiosität auf SARS-CoV-2 auch private Tests gegen Entgelt und mobile kostenfreie Tests gemäß der o.g. Regelungen anbietet.
1. Buchung
Die Durchführung eines Tests auf SARS-CoV-2 erfolgt nach einer Testbuchung im Internet oder vor Ort auf der Grundlage einer Identitätsprüfung. Für die korrekte Angabe von den dort geforderten Angaben, die jeweils von den zuständigen Behörden definiert werden, ist der Besucher selbst verantwortlich. Getestet wird nur, wenn die Angaben und das entsprechende Dokument übereinstimmen.
2. Haftung
Wir haften in voller Höhe für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Darüber hinaus haften wir unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unseres gesetzlichen Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.
Ferner ist unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder eine Haftung für etwaige von uns abgegebene Garantien, bleibt von den vorstehenden Haftungsbegrenzungen unberührt.
Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Bestimmungen begrenzt ist, gilt dies auch für eine etwaige Haftung der Organe, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für Verzögerungen, insbesondere im Falle einer verspäteten Bereitstellung von
Testergebnissen, haften wir nur bei Verschulden im Einklang mit den in dieser Ziffer 2
genannten Bedingungen.
3. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
TMG – Media Group UG (haftungsbeschränkt)
Anschrift Behlertstraße 3a/Haus B2, 14467 Potsdam
E-Mail: info@covid19center.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://www.covid19center.de/terminabsage/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular
aus und senden Sie es zurück.)
— An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Faxnummer und
E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag
über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden
Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum
(*) Unzutreffendes streichen
– Ende der Widerrufsbelehrung
4. Testergebnis
Sobald Ihr Testergebnis vorliegt, erhalten Sie das Testergebnis an die von Ihnen bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse.
Es besteht hinsichtlich eines positiven Testergebnisses eine gesetzliche Meldepflicht an das Gesundheitsamt.
Besteht zum Zeitpunkt der Nachtestung die Möglichkeit eines PCR-Tests vor Ort, wird dieser Test im Rahmen der jeweils gültigen Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt.
5. Bedingungen für den sog. Antigen-Schnelltest
Der Besucher stimmt der Probenentnahme durch einen Abstrich mittels eines in die Nase eingeführten „Swabs“ zu. Auch bei sorgfältigster Durchführung kann es in Einzelfällen zu Verletzungen, wie z.B. leichten Blutungen oder Reizungen kommen.
Das Testergebnis liegt innerhalb eines Zeitraumes von ca. 15 Minuten nach der Entnahme des
Abstrichs vor. Sollten Sie Ihr Testergebnis nach einer Stunde noch nicht erhalten haben oder
Fragen zu Ihrem Befund haben, wenden Sie sich bitte an info@covid19center.de.
Im Falle eines positiven Ergebnisses des Schnelltest verpflichtet sich der Besucher sich in
häusliche Quarantäne zu begeben. Wir beraten Sie gern hinsichtlich der Durchführung von
PCR-Tests in einem nächstgelegenen Testzentrum.
Sofern die Abrechnung der Gesamtkosten des Testverfahrens im Rahmen der Regelungen bezüglich privat betriebener „Test To Go Stationen“ mit Zulassung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung direkt durch die Kassenärztliche Vereinigung erfolgt, ist der Test für den Besucher kostenfrei.
Eine Abrechnung über die Krankenversicherung ist nicht möglich und wird – soweit die kostenlosen Tests möglich sind – nicht benötigt.
Ein negatives Testergebnis ist kein sicherer Ausschluss einer SARS-CoV2-Infektion, sondern stellt nur den Status Quo bezüglich der Infektiosität des Besuchers dar. Über die Sensitivität, die Spezifität und die Art des verwendeten Tests informieren wir in den FAQ dieser Website ausführlich.
6. Verbraucherstreitbeilegung und Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Unsere E-Mail Adresse lautet: info@covid19center.de
Ablauf Corona Test

Termin buchen
Online Wunschtag und Uhrzeit auswählen
Bestätigungsmail mit QR-Code für Ihren Test erhalten

Testen lassen
Pünktlich an der Teststation erscheinen
Die Entnahme findet durch Nasen/Rachen durch medizinisches Personal statt

Ergebnis erhalten
Der Test wird von einem Arzt ausgewertet
Den Schnelltest erhalten Sie bereits nach ca. 15 Minuten per e-Mail.
Das Ergebnis des PCR Tests erhalten Sie innerhalb von 24-48 Stunden per e-Mail.

Die Corona Teststelle im Herzen Ihrer Stadt.
Seit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie hat das sich Leben für uns alle verändert. Wir sind daher auf die Hilfe jedes einzelnen Mitbürgers angewiesen, um das gefährliche Virus einzudämmen. Eine besondere Achtsamkeit ist gefordert. Wichtig ist es die AHA Regeln zu beachten und sich regelmäßig testen zu lassen. Nur so können wir die Ansteckungskette durchbrechen. Die Tests sind eine schützende Maßnahme um Kontakt zu anderen Menschen zu gewähren. 7 Tage die Woche können Sie bei uns einen Antigen Schnelltest und PCR Test für Ihre Sicherheit durchführen lassen.
Wichtige Fragen & Antworten zum Corona Schnelltest
Was ist ein Corona-Antigen-Schnelltest?
Mit dem Corona-Antigen Test kann die PCR Testkapazität entlastet werden. Das Ergebnis kann über eine mögliche Infektion informieren und die Infektionskette unterbrechen. Es wird ein Abstrich aus dem Mund Rachen- und/oder Nasenrachenraum(Nasopharynx) genommen. Das entnommene Probenmaterial wird danach in einer entsprechenden Lösung zusammengebracht, um Eiweiße von SARS-CoV-2 nachweisen zu können. Das Ergebnis kann nach ca. 15 Minuten abgelesen werden.
Ist der Corona-Schnelltest vom RKI und dem Gesundheitsamt anerkannt?
Die Anforderungen des RKI und des Gesundheitsamtes für Covid-19 Schnelltests sind von der BfArM vorgeschrieben. Die Corona-Antigen-Schnelltests gehören in die am 15. Oktober 2020 erlassene Corona Testverordnung und sind somit Teil der aktuellen Teststrategie. Eine komplette Liste der zertifizierten Antigentests erhalten Sie hier:
Dürfen Kinder sich auch testen lassen?
Ja. Grundsätzlich dürfen Personen ab dem dritten Lebensjahr sich testen lassen. Eltern müssen Kinder unter 14 Jahren zum Termin begleiten. Kinder über 14 Jahren dürfen mit einer Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten einen Test buchen und eigenständig den Termin wahrnehmen.
Wird ein negatives Corona-Schnelltestergebnis bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet anerkannt?
Ja. Laut der aktuellen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit wird ein negatives Ergebnis eines Antigen Schnelltests für die Einreise nach Deutschland anerkannt. Der Testnachweis kann in Papierform oder in einem elektronischen Dokument vorgelegt werden. Eine Quarantäneverkürzung ist erst ab dem 5. Tag möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit
Mein Schnelltest war positiv. Kann ich bei Ihnen einen PCR Test machen?
Wenn ein Verdacht auf SARS-CoV-2 besteht, darf kein PCR Test zur Bestätigung bei uns erfolgen. Der PCR Test erfolgt in staatlichen medizinischen Einrichtungen. Sie müssen sich unverzüglich in häuslicher Quarantäne begeben.
Kann ich mich auch ohne Symptome testen lassen?
Asymptomatische Patienten können sich in dem TestCenter testen lassen. Auch bei leichten Symptomen wird eine Testung empfohlen.
Werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen?
Nein. Wenn Sie sich in unseren Testzentrum testen lassen, werden die Kosten von der Krankenkasse nicht zurückerstattet.
Welchen Test benötige ich zum Reisen?
Jedes Land hat unterschiedliche Einreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich über die Lage ihres Reiseziels. Internationale Reisen benötigen in der Regel einen PCR Test.
Mein Testergebnis ist positiv. Was nun?
Gilt ein Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2, muss laut dem Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dabei ist es zwingend notwendig, dass Sie sich in Quarantäne begeben, damit es zu keiner weiteren Ausbreitung der Erkrankung kommt.
Falls Sie einen Antigen Schnelltest gemacht haben, muss dieser durch einen PCR Test bestätigt werden. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt finden Sie über diese Website: https://tools.rki.de/PLZTool/
Im Falle eines positiven Testergebnisses erhalten Sie im Anschluss weitere Informationen.
Was sind die Vorteile eines Corona-Schnelltests?
Corona-Antigen-Schnelltests bieten eine Möglichkeit, vermehrt auf SARS-CoV-2 zu testen und Infektionen schneller zu erkennen. Die Corona-Schnelltests eignen sich daher insbesondere für Beschäftigte, Besucher, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen und Krankenhäuser und weiteren medizinischen Einrichtungen. So kann insbesondere vermieden werden, dass sich Risikogruppen (Ältere und vorerkrankte Personen) mit dem Coronavirus anstecken. Zudem dient der Corona-Schnelltest bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten für eine Verkürzung der Quarantänepflicht. Der Corona-Schnelltest kann dann frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.