Ihr Corona Testzentrum

✓ 365 Tage im Jahr geöffnet
✓ Auch ohne Termin möglich
✓ Antigen-Test & PCR-Test
✓ Ergebnis ab 15 Minuten per eMail
✓ Ab 35 Euro

Impressum

Betreiber der Website:

TMG – Media Group UG (haftungsbeschränkt)
Behlertstraße 3a/Haus B2, 
14467 Potsdam

Vertreten durch den Geschäftsführer: Max Riedel

www.covid19center.de
info@covid19center.de

Telefon: 030/54719112
USt-IdNr.:DE286580484
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin Charlottenburg
Handelsregisternummer HRB 143336 B

Ärztlich verantwortlich für:

Köpenick
Zugelassener Arzt; Senan Sofi
Bahnhofstraße 33-38, 12555 Berlin

Pankow
Zugelassener Arzt; Senan Sofi
Breite Str. 20, 13187 Berlin

Steglitz
Zugelassener Arzt; Senan Sofi
Schloßstraße 10, 12163 Berlin

Tiergarten
Privatarztpraxis Herrn Karsten Raasch Facharzt für Arbeitsmedizin
Bartningallee 5, 10557 Berlin

Charlottenburg
Privatarztpraxis Herrn Karsten Raasch Facharzt für Arbeitsmedizin
Kantstraße 139, 10623 Berlin

Friedrichshain
Privatarztpraxis Herrn Karsten Raasch Facharzt für Arbeitsmedizin
Straße der Pariser Kommune 29, 10243 Berlin

Grunewald
Privatarztpraxis Herrn Karsten Raasch Facharzt für Arbeitsmedizin
Teplitzer Str. 38 14193 Berlin

Hohenschönhausen
Privatarztpraxis Dr. med. Susanne Pfeiffer
Facharzt für Ophthalmologie
Landsberger Allee 277, 13055 Berlin

Mitte
Privatarztpraxis Dr. med. Sebastian Pfeiffer Facharzt für Immunologie
Linienstraße 111, 10115 Berlin

Tempelhof / Schöneberg
Privatarztpraxis Dr. med. Sebastian Pfeiffer Facharzt für Immunologie
Manfred-von-Richthofen-Straße 2, 12101 Berlin

 

VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNG
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

ONLINE-STREITBEILEGUNG GEMÄß ART. 14 ABS. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Unsere E-Mail Adresse lautet: info@covid19center.de

Ablauf Corona Test

Termin buchen

Online Wunschtag und Uhrzeit auswählen
Bestätigungsmail mit QR-Code für Ihren Test erhalten

Testen lassen

Pünktlich an der Teststation erscheinen
Die Entnahme findet durch Nasen/Rachen durch medizinisches Personal statt

Ergebnis erhalten

Der Test wird von einem Arzt ausgewertet
Den Schnelltest erhalten Sie bereits nach ca. 15 Minuten per e-Mail.
Das Ergebnis des PCR Tests erhalten Sie innerhalb von 24-48 Stunden per e-Mail. 

Die Corona Teststelle im Herzen Ihrer Stadt.

Seit dem Ausbruch der COVID-19 Pandemie hat das sich Leben für uns alle verändert. Wir sind daher auf die Hilfe jedes einzelnen Mitbürgers angewiesen, um das gefährliche Virus einzudämmen. Eine besondere Achtsamkeit ist gefordert. Wichtig ist es die AHA Regeln zu beachten und sich regelmäßig testen zu lassen. Nur so können wir die Ansteckungskette durchbrechen. Die Tests sind eine schützende Maßnahme um Kontakt zu anderen Menschen zu gewähren. 7 Tage die Woche können Sie bei uns einen Antigen Schnelltest und PCR Test für Ihre Sicherheit durchführen lassen.

Wichtige Fragen & Antworten zum Corona Schnelltest

Was ist ein Corona-Antigen-Schnelltest?

Mit dem Corona-Antigen Test kann die PCR Testkapazität entlastet werden. Das Ergebnis kann über eine mögliche Infektion informieren und die Infektionskette unterbrechen. Es wird ein Abstrich aus dem Mund Rachen- und/oder  Nasenrachenraum(Nasopharynx) genommen. Das entnommene Probenmaterial wird danach in einer entsprechenden Lösung zusammengebracht, um Eiweiße von SARS-CoV-2 nachweisen zu können. Das Ergebnis kann nach ca. 15 Minuten abgelesen werden.

Ist der Corona-Schnelltest vom RKI und dem Gesundheitsamt anerkannt?

Die Anforderungen des RKI und des Gesundheitsamtes für Covid-19 Schnelltests sind von der BfArM vorgeschrieben. Die Corona-Antigen-Schnelltests gehören in die am 15. Oktober 2020 erlassene Corona Testverordnung und sind somit Teil der aktuellen Teststrategie. Eine komplette Liste der zertifizierten Antigentests erhalten Sie hier:

https://antigentest.bfarm.de/ords/antigen/r/antigentests-auf-sars-cov-2/liste-der-antigentests?session=21065781468345&tz=1:00

Dürfen Kinder sich auch testen lassen?

Ja. Grundsätzlich dürfen Personen ab dem dritten Lebensjahr sich testen lassen. Eltern müssen Kinder unter 14 Jahren zum Termin begleiten. Kinder über 14 Jahren dürfen mit einer Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten einen Test buchen und eigenständig den Termin wahrnehmen.

Wird ein negatives Corona-Schnelltestergebnis bei der Rückkehr aus einem Risikogebiet anerkannt?

Ja. Laut der aktuellen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit wird ein negatives Ergebnis eines Antigen Schnelltests für die Einreise nach Deutschland anerkannt. Der Testnachweis kann in Papierform oder in einem elektronischen Dokument vorgelegt werden. Eine Quarantäneverkürzung ist erst ab dem 5. Tag möglich. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit

Mein Schnelltest war positiv. Kann ich bei Ihnen einen PCR Test machen?

Wenn ein Verdacht auf SARS-CoV-2 besteht, darf kein PCR Test zur Bestätigung bei uns erfolgen. Der PCR Test erfolgt in staatlichen medizinischen Einrichtungen. Sie müssen sich unverzüglich in häuslicher Quarantäne begeben.

Kann ich mich auch ohne Symptome testen lassen?

Asymptomatische Patienten können sich in dem TestCenter testen lassen. Auch bei leichten Symptomen wird eine Testung empfohlen.

Werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen?

Nein. Wenn Sie sich in unseren Testzentrum testen lassen, werden die Kosten von der Krankenkasse nicht zurückerstattet.

Welchen Test benötige ich zum Reisen?

Jedes Land hat unterschiedliche Einreisebestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich über die Lage ihres Reiseziels. Internationale Reisen benötigen in der Regel einen PCR Test.

Mein Testergebnis ist positiv. Was nun?

Gilt ein Verdacht auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2, muss laut dem Infektionsschutzgesetzes die Erkrankung an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Dabei ist es zwingend notwendig, dass Sie sich in Quarantäne begeben, damit es zu keiner weiteren Ausbreitung der Erkrankung kommt. 

Falls Sie einen Antigen Schnelltest gemacht haben, muss dieser durch einen PCR Test bestätigt werden. Das für Sie zuständige Gesundheitsamt finden Sie über diese Website: https://tools.rki.de/PLZTool/ 

Im Falle eines positiven Testergebnisses erhalten Sie im Anschluss weitere Informationen.

Was sind die Vorteile eines Corona-Schnelltests?

Corona-Antigen-Schnelltests bieten eine Möglichkeit, vermehrt auf SARS-CoV-2 zu testen und Infektionen schneller zu erkennen. Die Corona-Schnelltests eignen sich daher insbesondere für Beschäftigte, Besucher, Bewohner und Patienten von Pflegeheimen und Krankenhäuser und weiteren medizinischen Einrichtungen. So kann insbesondere vermieden werden, dass sich Risikogruppen (Ältere und vorerkrankte Personen) mit dem Coronavirus anstecken. Zudem dient der Corona-Schnelltest bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten für eine Verkürzung der Quarantänepflicht. Der Corona-Schnelltest kann dann frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.